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Baugeräteführer/Baugeräteführerin

Es ist der Berufswunsch vieler Kinder: Bagger fahren, wenn sie groß sind. Als Baugeräteführer könnte dieser Traum Wirklichkeit für dich werden - und du kannst noch viel mehr machen, als einen Bagger zu bedienen. Kräne, Radlader, Planierraupen oder Walzen gehören beispielsweise auch zu den Geräten, mit denen du für Bewegung am Bau sorgst.

Du übernimmst eine große Portion Verantwortung, denn du bestimmst ganz wesentlich den Bauablauf - egal, ob beim Hoch- oder Tiefbau. Du weißt genau, mit welchem Baugerät du welche Aufgabe am besten löst.

Baggern und bauen

Du hebst Baugruben oder Gräben aus oder sorgst als Kranführer für eine punktgenaue Anlieferung von Material am Arbeitsplatz. Dabei übernimmst du selbstverständlich die Wartung und kleinere Reparaturen an deinen Maschinen. Außerdem musst du mit Vermessungsgeräten umgehen und Materialien wie Metalle und Kunststoffe be- und verarbeiten. Du kennst dich nicht nur in den Cockpits perfekt aus - und übernimmst auch den Transport der Geräte zur Baustelle. Du richtest Baustellen ein, nimmst die Geräte in Betrieb und rüstest sie je nach Bedarf um.

Du bist fit, schwindelfrei und Technik ist dir nicht fremd

Was musst du für den Beruf des Baugeräteführers mitbringen? Ein Baugeräteführer braucht ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und muss körperlich fit sowie schwindelfrei sein. Köpfchen musst du allerdings auch haben: Denn zur Ausbildung gehören sämtliche elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Steuerungen - das musst du nicht nur aussprechen können, sondern auch technisch verstanden haben.


Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer / zur Baugeräteführerin vom 12.05.1997


Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate)


Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 708,00  €

2. Lehrjahr: 1.088,00  €

3. Lehrjahr: 1.374,00  €

Gültig ab 01.06.2015 (altersunabhängig)


Urlaubsanspruch

30 Arbeitstage


Quelle / Hinweis

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.

ACHTUNG: Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.


Berichtshefte

sind bei den Bau-Innungen, den jeweiligen Fachverlagen oder im Schreibwarenhandel erhältlich.


Ausbildungsprofil

Das mehrsprachige Ausbildungsprofil finden Sie im Internet unter www.bibb.de


Sonstiges

Ausbildungsbetriebe im Bauhauptgewerbe müssen ihren Auszubildenden bei der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) anmelden, um die Ausbildungsnachweiskarten und die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung und den Überbetrieblichen Lehrgangsgebühren zu erhalten.

Adresse: Wettiner Str. 7 in 65189 Wiesbaden

Tel: 0611/707-0

Fax: 0611/707-1850

Internet: www.soka-bau.de

 

Umsetzungshilfen und Praxistipps zur Ausbildung sind erhältlich bei:

BW Verlag und Software GmBH

Postfach 820150

90252 Nürnberg

Tel.: 0911-9676-0

Fax: 0911-9676-189

E-Mail: info@bwverlag.de

Internet: www.bwverlag.de


Zusatzinformationen

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bauen-hat-zukunft.de

Prüfungen:

Die Zwischenprüfung am Ende des 2. Ausbildungsjahres und die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung werden vor dem Prüfungsausschuss bei der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70741 Stuttgart, abgelegt.

Tel.: 0711 / 2005-0

Fax: 0711 / 2005-1354

email: info@stuttgart.ihk.de