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Maurer /Maurerin

Um gleich zu Beginn eine Mauer einzureißen: Als Maurer baust du nicht nur Mauern.

Du brauchst ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und viel technisches Verständnis. Denn schon während deiner Ausbildung wirst du Konstruktionszeichnungen anfertigen und Verlegepläne umsetzen. Du wirst Mauerwerke aus künstlichen und natürlichen Steinen erstellen und lernen, wie Innen- und Außenwände verputzt werden. Du lernst Beton zu verarbeiten und vorgefertigte Bauelemente zu montieren. Auch mit allen anderen modernen Baumaterialien wirst du dich vertraut machen und erfahren, wie man Gebäude vor Feuchtigkeit schützt und wie Wärmeverlust eingedämmt werden kann.

Unverzichtbar und stets dabei

Mit deinem handwerklichen Geschick bist du als Maurer von der Grundsteinlegung bis zur Fertigstellung eines Neubaus unverzichtbar und stets mit dabei.

Arbeiten im Team

Für dich bedeutet das ständig neue Aufgaben auf wechselnden Baustellen, meistens im Freien. Dort arbeitest du mit anderen Handwerkern, Architekten und Bauleitern zusammen.


Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Neben der Teamarbeit wird bei diesem Beruf auch ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung verlangt.


Besonderheiten

Unter den Bauberufen hat der Maurer eine Schlüsselstellung. Neue Baustoffe, Bauverfahren und Erkenntnisse wandelten den Beruf des Maurers.

Die Ausbildung kann auch als Stufenausbildung mit dem Abschluss Hochbaufacharbeiter/in (2 Jahre = Stufe 1) erfolgen und kann bei einem Jahr Verlängerung (Stufe 2) zum Berufsabschluss Maurer/in führen.

Aufstiegschancen

Betriebsassistent im Maurer-Handwerk, Werkpolier, geprüfter Polier, Meister im Maurer-Handwerk, Betriebswirt des Handwerks, Restaurator im Handwerk.


Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, Maurer / Maurerin vom 02.06.1999


Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate)


Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 708,00  €

2. Lehrjahr: 1.088,00  €

3. Lehrjahr: 1.374,00  €

Gültig ab 01.06.2015 (altersunabhängig)

Quelle: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.


Urlaubsanspruch

30 Arbeitstage


Quelle / Hinweis

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.

 

ACHTUNG: Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.


Berichtshefte

sind erhältlich bei: den zuständigen Innungen

Berufsschule

Rolf-Benz-Schule, Nagold