Maurer /Maurerin
Um gleich zu Beginn eine Mauer einzureißen: Als Maurer baust du nicht nur Mauern.
Du brauchst ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen und viel technisches Verständnis. Denn schon während deiner Ausbildung wirst du Konstruktionszeichnungen anfertigen und Verlegepläne umsetzen. Du wirst Mauerwerke aus künstlichen und natürlichen Steinen erstellen und lernen, wie Innen- und Außenwände verputzt werden. Du lernst Beton zu verarbeiten und vorgefertigte Bauelemente zu montieren. Auch mit allen anderen modernen Baumaterialien wirst du dich vertraut machen und erfahren, wie man Gebäude vor Feuchtigkeit schützt und wie Wärmeverlust eingedämmt werden kann.
Unverzichtbar und stets dabei
Mit deinem handwerklichen Geschick bist du als Maurer von der Grundsteinlegung bis zur Fertigstellung eines Neubaus unverzichtbar und stets mit dabei.
Arbeiten im Team
Für dich bedeutet das ständig neue Aufgaben auf wechselnden Baustellen, meistens im Freien. Dort arbeitest du mit anderen Handwerkern, Architekten und Bauleitern zusammen.
Voraussetzungen
Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Neben der Teamarbeit wird bei diesem Beruf auch ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung verlangt.
Besonderheiten
Unter den Bauberufen hat der Maurer eine Schlüsselstellung. Neue Baustoffe, Bauverfahren und Erkenntnisse wandelten den Beruf des Maurers.
Die Ausbildung kann auch als Stufenausbildung mit dem Abschluss Hochbaufacharbeiter/in (2 Jahre = Stufe 1) erfolgen und kann bei einem Jahr Verlängerung (Stufe 2) zum Berufsabschluss Maurer/in führen.
Aufstiegschancen
Betriebsassistent im Maurer-Handwerk, Werkpolier, geprüfter Polier, Meister im Maurer-Handwerk, Betriebswirt des Handwerks, Restaurator im Handwerk.
Ausbildungsordnung
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, Maurer / Maurerin vom 02.06.1999
Ausbildungsdauer
Ausbildungsvergütung
1. Lehrjahr: 708,00 €
2. Lehrjahr: 1.088,00 €
3. Lehrjahr: 1.374,00 €
Gültig ab 01.06.2015 (altersunabhängig)
Quelle: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
Urlaubsanspruch
Quelle / Hinweis
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
ACHTUNG: Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.
Berichtshefte
sind erhältlich bei: den zuständigen Innungen
Berufsschule