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Straßenbauer/Straßenbauerin

Das Glück liegt auf der Straße - auch in Zukunft werden Ausbau und Verbesserung der Verkehrswege eine entscheidende Rolle spielen. Denn das umfangreiche, länderübergreifende Netz leistungsfähiger Verkehrsadern ist Voraussetzung für die Mobilität unserer Zeit. Als Straßenbauer bist du daher auch künftig sehr gefragt.

Ein heißes Pflaster

Der Straßenbauer muss beim Bau und bei der Instandhaltung vor allem eines im Blick behalten: die hohe Qualität. Denn der Belag muss stärkster Beanspruchung standhalten. Deine Arbeitsgebiete sind neben Straßen im engeren Sinne auch Plätze, Rollbahnen, Bahnsteige und Gleisanlagen. Dort pflasterst, verlegst oder asphaltierst du und nutzt dabei etwa Naturstein, Asphalt oder Beton.

Du bist der Herr über Maschinenmonster

Der Straßenbauer ist mit technischem Gerät aller Art vertraut und ist der Herr über manches wahre "Maschinenmonster", das du für deine Arbeit bedienst. Und du weißt auch, wie man aus bestehenden Straßen etwas Neues schafft - zum Beispiel beim Bau von Fußgängerzonen, in denen mit künstlerischem Verständnis attraktive Pflanzoasen und Ruheplätze angelegt werden.


Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.
Technisches Verständnis, Gesundheit, kräftige Konstitution und körperliche Gewandtheit, Widerstandsfähigkeit gegenüber Hitze- und Kälteeinwirkungen.


Besonderheiten

Die Ausbildung kann auch als Stufenausbildung mit dem Abschluss Tiefbaufacharbeiter/in (2 Jahre = Stufe 1) erfolgen und kann bei einem Jahr Verlängerung (Stufe 2) zum Berufsabschluss Straßenbauer/in führen.

Aufstiegschancen

Meisterprüfung, Dipl.-Ing. (FH) in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Dipl.-Ing. in der Fachrichtung Bauingenieurwesen


Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft, Straßenbauer / Straßenbauerin vom 02.06.1999


Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate )


Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 708,00  €

2. Lehrjahr: 1.088,00  €

3. Lehrjahr: 1.374,00  €

Gültig ab 01.06.2015 (altersunabhängig)

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Urlaubsanspruch

30 Arbeitstage

ACHTUNG: Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.


Berufsschule

Grafenbergschule Schorndorf
Grabenstr. 20 / 73614 Schorndorf
Telefon: 07181/604 300 / Telefax: 07181/604 309
E-Mail
Zuständigkeitsbereich:
Stadtkreise Baden-Baden, Karlsruhe, Pforzheim, Landkreise Calw, Enzkreis, Karlsruhe, Rastatt


Quelle / Hinweis

Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.


Ausbildungsprofil

Das mehrsprachige Ausbildungsprofil finden Sie im Internet unter www.bibb.de/de/ausbildungsprofile-start.htm


Zusatzinformationen

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bauen-hat-zukunft.de