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Ausbildung & Beratung

Berufsbild Fleischer

Fleischer/Fleischerin

Mit diesem Beruf hast du wirklich Schwein gehabt - und Rind natürlich auch. Denn als Fleischer stellst du im verantwortungsvollen und professionellen Umgang mit dem wertvollen Lebensmittel Fleisch echte Köstlichkeiten her, die deinen Kunden das Wasser im Munde zusammenlaufen lassen.

Kreativität und Kompetenz

Das Fleischerhandwerk ist ein modernes Dienstleistungsgewerbe mit starker Hightech-Komponente, in dem sich alles um Genuss und Qualität dreht. Dabei ist wichtig, dass du Seriosität ausstrahlst und die Kunden gut beraten kannst.

Im Mittelpunkt deiner Aufgaben stehen auch die Auswahl und Beschaffung des Rohmaterials aus gesicherter, kontrollierter Herkunft sowie die anschließende Veredelung. Das reicht von der Herstellung traditioneller Fleisch- und Wurstspezialitäten bis hin zur Entwicklung und Zubereitung neuer kulinarischer Ideen für Partys, Empfänge oder andere große Veranstaltungen.

Moderne Fleischereitechnik

Während der dreijährigen Ausbildung lernst du alles, was es zur Herstellung von Wurst, Schinken und anderen Fleischprodukten braucht. Dazu gehören neben der Verarbeitung und Veredelung auch die Bereiche Lebensmitteltechnologie, Qualitätssicherung und Hygiene sowie der Umgang mit moderner Fleischereitechnik. Im letzten Jahr der Ausbildung ist es zudem möglich, dass du dich spezialisierst. Hier stehen dir sechs Wahlqualifikationsbausteine zur Auswahl: Schlachten, Herstellen besonderer Fleisch- und Wurstwaren, Herstellen von Gerichten, Veranstaltungsservice, Kundenberatung und Verkauf sowie Verpacken von Produkten.

Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.

Spaß am Umgang mit Menschen und außergewöhnlichen Aufgaben, Freude am Gestalten und zubereiten von Nahrungsmitteln - kurz: der ideale Job für Menschen, die mitten im Leben stehen.


Besonderheiten

Das Fleischer-Handwerk gehört zu den traditionsreichen Handwerken. Im Zeichen der zunehmenden Bedeutung von Dienstleistung und Fachberatung hat dieser Wirtschaftszweig Zukunft.


Am 01.08.2005 trat die neue Ausbildungsordnung "Fleischer / Fleischerin" in Kraft.

Neben den während der Ausbildung zu vermittelnden Pflichtqualifikationseinheiten sind vom Ausbildenden zwei Wahlqualifikationseinheiten festzulegen. Die Auswahlliste umfaßt folgende Wahlqualifikationseinheiten:


1. Schlachten,
2. Herstellen besonderer Fleisch- und Wurstwaren,
3. Herstellen von Gerichten,
4. Veranstaltungsservice,
5. Kundenberatung und Verkauf,
6. Verpacken von Produkten.


Aufstiegschancen

Betriebsassistent im Fleischer-Handwerk,

Fleischtechniker,

Fleischermeister,

Betriebswirt des Handwerks.

Die Möglichkeiten der Selbständigkeit sind sehr gut, das Fleischer-Fachgeschäft ist nicht so stark von konjunkturellen Schwankungen betroffen wie andere Branchen. Und in puncto Unsicherheit der Verbraucher angesichts von Negativ-Schlagzeilen über Fleisch und Wurst gilt allemal: fundierte Fachberatung allein kann das nötige Vertrauen schaffen, das Kunden heute mehr denn je wollen.

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fleischer / zur Fleischerin vom 23.03.2005


Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate)


Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 700,00 €

2. Lehrjahr: 810,00 €

3. Lehrjahr: 1.000,00 €

Gültig ab 01.05.2015 (altersunabhängig)


Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes.


Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
•mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
•mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
•mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.


Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage

(oder 20 Arbeitstage).


Quelle / Hinweis

Landesinnungsverband Baden-Württemberg des Fleischerhandwerks

 

ACHTUNG: Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.


Berichtshefte

sind bei den zuständigen Innungen erhältlich.

Berufsbild Fleischereifachverkäufer

Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk - Fleischerei/Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk - Fleischerei

Bei dem umfangreichen Angebot von Fleisch und Wurstsorten findet sich der Kunde heute kaum noch alleine zurecht. Doch die Fachverkäuferin "lotst" sicher durch die reichhaltige Auswahl. Sie kennt sich aus und weiß, wie Fleisch zubereitet wird und was alles in dieser oder jener Wurst drin ist. Kunden fragen viel - die Fachverkäuferin hat immer die richtige sachkundige Antwort parat.

Die Fachverkäuferin kann aber noch viel mehr. Sie bereitet feine Salate zu, legt Aufschnittplatten, gestaltet Buffets, organisiert Partyservice, sorgt für die dekorative, appetitliche Präsentation der Fleisch- und Wurstwaren.

Schön am Beruf der Fachverkäuferin ist auch, daß sie im Laufe der Zeit die Kunden beim Namen kennt. Kunden schätzen es, persönlich angeredet zu werden und nicht wie z.B. im Supermarkt in der Anonymität der Masse unterzugehen.

Arbeit im Team, Beratung der Kunden, vielseitige Aufgaben machen in diesem Beruf "echt" was los.

Voraussetzung

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.


Spaß am Umgang mit Menschen und außergewöhnlichen Aufgaben,

Freude am Beraten - kurz: der ideale Job für Menschen, die mitten im Leben stehen.


Besonderheiten

Das Fleischer-Handwerk gehört zu den traditionsreichen Handwerken. Im Zeichen der zunehmenden Bedeutung von Dienstleistung und Fachberatung hat dieser Wirtschaftszweig Zukunft.


Aufstiegschancen

Verkaufsleiter/in, Betriebswirt des Handwerks. Möglichkeit der Selbständigkeit als Chef/in einer Verkaufsfiliale

Das Fleischer-Fachgeschäft ist nicht so stark von konjunkturellen Schwankungen betroffen wie andere Branchen. Und in puncto Unsicherheit der Verbraucher angesichts von Negativ-Schlagzeilen über Fleisch und Wurst gilt allemal: fundierte Fachberatung allein kann das nötige Vertrauen schaffen, das Kunden heute mehr denn je wollen.

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachverkäufer / zur Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk vom 31.03.2006


Ausbildungsdauer

3 Jahre (36 Monate)


Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr: 700,00 €

2. Lehrjahr: 810,00 €

3. Lehrjahr: 1.000,00 €

Gültig ab 01.05.2015 (altersunabhängig)


Urlaubsanspruch

Es gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bzw. des Bundesurlaubsgesetzes.


Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beträgt der Urlaub jährlich:
•mindestens 30 Werktage (oder 25 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
•mindestens 27 Werktage (oder 23 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
•mindestens 25 Werktage (oder 21 Arbeitstage), wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.


Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage

(oder 20 Arbeitstage).


Quelle / Hinweis

Landesinnungsverband Baden-Württemberg des Fleischerhandwerks

 

ACHTUNG: Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.


Berichtshefte

sind bei den zuständigen Innungen erhältlich.