11.02.2021: CORONA-UPDATE
JETZT ONLINE ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III BEANTRAGEN!
Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden! Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30% verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40, 60 oder 90% erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
LINK FÜR IHREN STEUERBERATER
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Ihre Innung informiert Sie selbstverständlich per E-Mail bzw. telefonisch über aktuelle Änderungen.