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Tischler/Tischlerin

Doppelt hält ja bekanntlich besser. Es kann also bestimmt nicht schaden, wenn du einen Beruf ergreifst, für den es gleich zwei Bezeichnungen gibt. Egal ob als Tischler im nördlichen oder als Schreiner im südlichen Deutschland: Deine Aufgabe ist es, den natürlichen Werkstoff Holz in Form zu bringen. Daneben verarbeitest du als Tischler oder Schreiner aber auch spezielle Holzwerkstoffe, Kunststoffe, Glas, Metall und Stein. So vielfältig wie die Materialien sind auch die Produkte, die du in diesem Beruf herstellst.  

 

Möbel, Innenausbau, Fenster, Türen, Treppen

In vielen Tischler- und Schreinerbetrieben baust du Möbel und ganze Inneneinrichtungen, zum Beispiel Küchen. Deine Aufgabe ist es dann, auf individuelle Kundenwünsche einzugehen und in Abstimmung mit den Kunden eigene Entwürfe umzusetzen. Dabei kannst du dich mit deiner Kreativität voll ins Zeug legen. Auch der abschließende Einbau beim Kunden gehört zu deinen Aufgaben.

Andere Betriebe haben sich auf die Fertigung von Fenstern, Türen oder Treppen spezialisiert. Selbst Wintergärten kannst du bauen. Kurz gesagt: Rund ums Wohnen gibt es fast nichts, was du als Tischler oder Schreiner nicht selbst entwerfen und umsetzen kannst. Dabei arbeitest du mit modernen Maschinen, einige sind sogar computergesteuert. Das bedeutet jedoch nicht, dass die handwerkliche Qualität deiner Arbeit leidet. Ganz im Gegenteil: Die Technik macht dich in deinem Beruf noch leistungsfähiger.

 

Mit Händchen und Köpfchen

Als Tischler oder Schreiner brauchst du vor allem zwei Dinge: geschickte Hände und technisches Verständnis. Auch eine Riesenportion Fantasie und clevere Ideen werden benötigt. Richtig angewandt kannst du mit diesen Fähigkeiten individuell gestaltete Werke von oft bleibendem Wert anfertigen. Deine Arbeit erfüllt dich mit Stolz und schenkt deinen Kunden lang anhaltende Freude. Wenn du also gern mit natürlichen Werkstoffen arbeitest und dich selbst verwirklichen möchtest, dann ist das genau der richtige Beruf für dich - egal ob du dich Tischler oder Schreiner nennst.


Voraussetzungen

Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.


Spaß am Gestalten, Rechnen, Zeichnen und ein gutes handwerkliches Gespür. Für alle, die gerne natürliche Materialien mögen und Fantasie haben.


Besonderheiten

Für die Ausbildung zur Tischlerin / zum Tischler im Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe ist der Besuch der einjährigen Berufsfachschule vorgesehen. Der erfolgreiche Abschluss der einjährigen Berufsfachschule ist auf das erste Lehrjahr mit 12 Monaten anzurechnen, so dass eine Restausbildungszeit von 24 Monaten verbleibt.
Der Beruf des Tischlers bietet vielerlei Möglichkeiten. Während oder nach der Ausbildung kann man sich, je nach Begabung, z. B. auf folgende Bereiche spezialisieren:
Bauschreinerei
Möbelschreinerei


Aufstiegschancen

Betriebsassistent im Tischler-Handwerk, Meister im Tischler-Handwerk, Betriebswirt des Handwerks, Restaurator im Handwerk.

Gute Aussichten für Start in die Selbständigkeit mit der Meisterprüfung.

Ausbildungsordnung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler / zur Tischlerin vom 25.01.2006


Ausbildungsdauer

3 Jahre ( 36 Monate )


Ausbildungsvergütung

1. Lehrjahr:  606,00 €

2. Lehrjahr:  680,00 €

3. Lehrjahr:  780,00 €

Gültig ab 01.09.2015  (altersunabhängig)

Leistet ein Auszubildender Mehrarbeit, so ist jede über die in § 5 MTV festgelegte Arbeitszeit hinausgehende Arbeitsstunde zusätzlich zu vergüten. Die Mehrarbeitsvergütung beträgt je Mehrarbeitsstunde 1,25 % der Ausbildungsvergütung.


Auszubildende erhalten als betriebliche Sonderzahlung im

2. Lehrjahr 130,00 Euro

3. Lehrjahr 230,00 Euro , 

Die Auszahlung erfolgt mit der Vergütung des Monats November.

 

Auszubildende erhalten nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 27,00 € monatlich.


Urlaubsanspruch

26 Arbeitstage


Quelle / Hinweis

Landesfachverband Schreinerhandwerk Baden-Württemberg (Landesinnungsverband des Schreinerhandwerks Baden-Württemberg)

 

ACHTUNG: Die Angaben zu Ausbildungsvergütungen und Urlaubsanspruch werden ohne Gewähr auf neueste Gültigkeit weitergegeben.