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Die Kreishandwerkerschaft Calw

Wer wir sind und was wir tun:

Die Kreishandwerkerschaft hat nach Bestätigung ihrer Satzung den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird durch die im Territorium, in der Regel auf Kreisebene, ansässige Innungen gebildet. Des weiteren können kreisübergreifende Innungen Mitglied der Kreishandwerkerschaft sein. Dies ist besonders für solche Gewerke zutreffend, bei denen sich nur wenige Betrieb im einzelnen Territorium befinden und demzufolge eine Innungsbildung nur über mehrere Kreise möglich ist.

Die gesetzliche Grundlage für die Kreishandwerkerschaft ist im Gesetz zur Ordnung des Handwerks, kurz Handwerksordnung genannt, zu finden. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts hat die Kreishandwerkerschaft entsprechend der gesetzlichen Grundlage sowie ihrer Satzung folgende Aufgaben zu erfüllen:

  1. Die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnung ihres Bezirkes wahrzunehmen.

  2. Die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

  3. Einrichtungen zur Förderung und zur Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Innungen zu schaffen oder zu unterstützen.

  4. Die Behörden bei den das selbständige Handwerk und handwerksähnlichen Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen.

  5. Die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen Umzusetzen.
In Umsetzung dieser gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben ergeben sich damit unter anderem Leistungen die die Kreishandwerkerschaft den Mitgliedsbetrieben der Innungen und teilweise im Auftrag der Handwerkskammer allen im Bezirk der Kreishandwerkerschaft ansässigen Handwerkern anbietet.

1. Unsere Leistungen

  • Vertretung der örtlichen Handwerkspolitik
  • Öffentlichkeitsarbeit für das Handwerk
  • Bekämpfung von Schwarzarbeit und unlauterem Wettbewerb
  • Nachwuchswerbung und Ausbildung
  • Vermittlung vereidigter Sachverständiger
  • Mitarbeit in öffentlichen Gremien, als Vertretung des Handwerks
  • Durchführung von Meistervorbereitungslehrgängen Teil III und IV - für alle Gewerke
    sowie Teil I und II im Bereich KFZ
  • Öffentlichkeitsarbeit mit den Medien
  • Zusammenarbeit mit den Behörden und Einrichtungen der Städte
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Gewerbegebieten, Bebauungs- und Flächennutzungsplänen als Träger öffentlicher Belange
  • Organisation oder Vermittlung von Rechtsberatungen mit kompetenten Vertretern
  • Veranstaltungsmanagement
  • Betreuung des Versorgungswerkes, Zusammenarbeit mit der berufsständischen Versicherung
  • Informationen über Bildungs- und Weiterbildungsangebote 
  • Betreuung von Althandwerkern
  • Organisation von Handwerkermessen
  • Repräsentationsaufgaben
  • Unterstützung des Arbeitskreises " Unternehmerfrauen im Handwerk"
  • Adressenverwaltung der gesamten Handwerksbetriebe mit Änderungsdienst
  • Adressenvermittlung
  • Vermittlung von Inkassodienstleistungen zur Begleichung offener Forderungen

2. Leistungen für die Innungen

  • Übernahme der Geschäftsführung der Innung auf Antrag
  • Abwicklung des gesamten Kassenverkehrs und Buchhaltung
  • Erstellung der Jahresabschlüsse
  • Einzug und Verwaltung der Innungsbeiträge
  • Organisation von Innungsversammlungen auf Antrag der Innung
  • Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen auf Antrag der Innung
  • Führung der Mitgliederlisten und Änderungsdienst
  • Erledigung des anfallenden Schriftverkehrs der Innungen z.B. Einladungen, Rundschreiben usw.
  • Organisation von Innungsfeiern auf Antrag der Innung
  • Vertretung der Innung in Rechtsgeschäften
  • Zusammenarbeit mit der IKK, der Krankenkasse des Handwerks

3. Leistungen im Auftrag der Handwerkskammer Karlsruhe

  • Beratung von Existenzgründern und Antragstellern zur Eintragung in die Handwerksrolle
  • Ausgabe, Bearbeitung, Entgegennahme von Anträgen zur Eintragung in die Handwerksrolle
  • Bearbeitung von Ausbildungsverträgen
  • Ausbildungsberatung
  • Geschäftsführung der Gesellenprüfungsausschüsse
  • Organisation und Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs für die Zwischen- und Gesellenprüfungen in Verbindung mit den Gesellenprüfungsausschüssen, bis hin zur Gesellenbriefausgabe
  • Informationen über Bildungs- und Weiterbildungsangebote der Kammer
  • Bearbeitung von Fördermittelanträgen

4. Bonus

  • Deutlich geringere Prüfungsgebühren
  • Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Fach- und Fortbildungsveranstaltungen
  • Ermäßigte Gebühren bei arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Betreuung
  • Vergünstigungen bei Vertragsmustern, Formularen, Berichtsheften, etc
  • Günstige Gruppenversicherungstarife
  • Sonderkonditionen durch Rahmenabkommen und Verträge mit anderen Dienstleistern

Die aufgeführten Leistungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Da sich das Dienstleistungsangebot der Kreishandwerkerschaft Calw insbesondere an den Bedürfnissen der Handwerker orientiert, sind wir für Vorschläge und Hinweise zum weiteren Ausbau des Dienstleistungsangebotes sehr dankbar.


Nutzen sie die vielfältigen Dienstleistungen unserer Kreishandwerkerschaft zum Wohle und zur Entlastung Ihres Betriebes. Die Mitarbeiter werden Ihnen jederzeit mit Rat und Tat gern zur Seite stehen.